Bauherren-Blog
Blogeinträge für das Schlüsselwort "Planung"
Leistungsphasen nach HOAI
Mittwoch, 08.01.2014 | 12:31 Uhr von Tobias Stenger
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu.
Für das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI gibt es nach Anlage 11 HOAI neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung – ...
Für das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI gibt es nach Anlage 11 HOAI neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung – ...
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu.
Für das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI gibt es nach Anlage 11 HOAI neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
2. Vorplanung mit Kostenschätzung
3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung
9. Objektbetreuung und Dokumentation
stkn-architekten
Für das Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten im Sinne von § 33 HOAI gibt es nach Anlage 11 HOAI neun Leistungsphasen:
1. Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
2. Vorplanung mit Kostenschätzung
3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung
9. Objektbetreuung und Dokumentation
stkn-architekten
mehr...