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Bauherren-Blog

Blogeinträge für das Schlüsselwort "Abgeschlossenheitsbescheinigung"
Alles richtig aufgeteilt? – Abgeschlossenheitsbescheinigung
Donnerstag, 13.03.2014 | 14:43 Uhr von Tobias Stenger
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Einrichtung von Sondereigentum.

Es ist darauf zu achten, dass die aktuell gültigen Katasterangaben vollständig mitgeteilt werden, diese sind in einer zusätzlichen Erklärung durch den Antragsteller zu bestätigen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung tr...
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht als Anlage zur Eintragung von bestimmten Rechten benötigt. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um die Einrichtung von Sondereigentum.

Es ist darauf zu achten, dass die aktuell gültigen Katasterangaben vollständig mitgeteilt werden, diese sind in einer zusätzlichen Erklärung durch den Antragsteller zu bestätigen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung triff keine Aussage über die nachträgliche Zulässigkeit oder Legalisierung eines bestehenden Gebäudes. Ein bestehendes Gebäude muss legal errichtet sein.

Es sind folgende Unterlagen für den formlosen Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in zweifacher Ausfertigung einzureichen:

- Aktuelle Katasterangaben (Gemarkung, Flur, Flurstück / Flurstücke)
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, mit Ordnungsnummern je Sondereigentum in „arabischen Ziffern“, eingetragen in einem Kreis)
- Unterzeichnete Zusatzerklärung (Formular)
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