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Blogeinträge für das Schlüsselwort "Einbruchschutz"
Einbruchschutz?! - Einbruchswege / Sicherungsmaßnahmen
Freitag, 04.04.2014 | 14:14 Uhr von Tobias Stenger
Nicht nur beim Neubau einer Wohn-/Immobilie sondern auch bei bestehenden Immobilien sollte das Thema Einbruchschutz bedacht werden.

In weit über der Hälfte aller Fälle werden die Hindernisse (Fenster, Türen) mit einfachem Hebelwerkzeug, wie z.B. einem Schraubendreher, aufgehebelt. Angriffe auf die Verglasung sind seltener.

Demnach sind unter Sicherheitsaspekten besonders wichtig alle leicht erreichbaren Fenster, zum Beispiel im Erdges...
Nicht nur beim Neubau einer Wohn-/Immobilie sondern auch bei bestehenden Immobilien sollte das Thema Einbruchschutz bedacht werden.

In weit über der Hälfte aller Fälle werden die Hindernisse (Fenster, Türen) mit einfachem Hebelwerkzeug, wie z.B. einem Schraubendreher, aufgehebelt. Angriffe auf die Verglasung sind seltener.

Demnach sind unter Sicherheitsaspekten besonders wichtig alle leicht erreichbaren Fenster, zum Beispiel im Erdgeschoss oder im Souterrain, aber auch Fenster die über Balkone, Loggien, Anbauten, Pergolen usw. erreichbar sind.
Auch Dachflächenfenster oder Lichtkuppeln in flachgeneigten Dächern bilden neuralgische Punkte. Insbesondere Terrassentüren sind gefährdet, dies gilt auch für Balkontüren, sofern diese über Kletterhilfen wie z.B. Leitern, Gartenmöbel usw. oder über Mauervorsprünge sowie benachbarte Balkone erreichbar sind.

Deutlich über einem Drittel der Wohnungseinbrüche werden tagsüber begangen. Da der Zeitpunkt der Einbrüche nicht immer nachvollzogen werden kann, wird vermutet, dass die tatsächliche Zahl weitaus höher ist.
Untersuchungen der Polizei haben ergeben, dass mehr als ein Drittel aller Einbruchversuche scheitern, weil Wohnungen und Häuser gesichert sind. Meistens sind nicht Profis sondern Gelegenheitstäter, die mit einfachem Werkzeug schlecht gesicherte Türen oder Fenster aufbrechen, am Werk.

Um sein Objekt zu sichern müssen nicht immer gleich teure technische Sicherungen, wie etwa Alarmanlagen, zum Einsatz kommen.
Die einfachste und günstigste Methode des Einbruchschutzes, als Basis aller Maßnahmen, ist es, auch beim kurzzeitigen Verlassen des Objektes alle Fenster und Türen ordnungsgemäß zu verschließen und nicht etwa z.B. Fenster gekippt zu lassen.

Weitere Möglichkeiten zum Einbruchschutz sind im Folgenden aufgelistet:

- Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren nach DIN EN 1627-1630, RC1-RC6 (bisher WK 2 – 6).

Die Norm beinhaltet die Konstruktion und den Einbau einbruchhemmender Fenster. Diese werden in sechs Widerstandsklassen (RC1-RC6) eingeteilt, wobei RC6 für die höchste Widerstandsklasse steht.

Für den „normalen“ Eigenheim- oder Wohnungsbau ohne besondere Werte kann die Klasse RC2 empfohlen werden. In der Widerstandsklasse RC 2N kann auf die Sicherheitsverglasung verzichtet werden, wenn kein direkter Angriff auf die Verglasung zu erwarten ist. Diese Ausführung ist teilweise schon für unter 100 EUR je Fenster zu bekommen.
Die Klasse RC 1N kann als Grundsicherung für Fenster bei erhöhtem Einbau eingesetzt werden, wenn mangels Standfläche eine Aufstiegshilfe erforderlich ist.

Verglasungen gelten als Einbruchhemmend in einer Glas-/Folien- oder Polycarbonatzusammenstellung und werden nach DIN EN 356, 1063 und 13541 in Klassen eingeteilt:
P2A-P5A, durchwurfhemmende Verglasung (bisher A1-3) (DIN EN 356)
P6B-P8B, durchbruchhemmende Verglasung (bisher B1-3) (DIN EN 356)
BR2-BR7/SG1-2, durchschusshemmende Verglasung (bisher C1-5) (DIN EN 1063)
ER1-ER4, sprengwirkungshemmende Verglasung (bisher D1-3) (DIN EN 13541)

- Einbruchhemmende Rollläden nach DIN EN 1627

Die Rollläden werden in Widerstandsklassen von RC 2 bis RC 4 (alt WK2 – WK4) eingeteilt. Diese dienen insbesondere als Schutz von hochwertiger Ware und vor besonderen Risiken.

Rollläden nach Sicherheitsstandard werden aus Aluminium, Stahl oder Holz gefertigt. Hochschiebesicherungen sind auch bei Standard-Rollläden sinnvoll und zu empfehlen.

- Nachträgliche Absicherungsmöglichkeiten vorhandener Fenster und Fenstertüren

Die Produkte für die nachträgliche Absicherung werden in der DIN 18104-1, geregelt.
Diese Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren an aufschraubbare Nachrüstprodukte fest, die nachträglich an Tür- und Fensterelementen montiert werden können, diese Elemente verriegeln können und somit den Widerstand dieser Elemente gegen Einbruch so weit erhöhen, dass das Überwinden mit einfachen Werkzeugen erschwert wird.

Möglichkeiten der nachträglichen Absicherung sind zum Beispiel das Fensterschloss, die Bandseitensicherung, das Stangenschloss mit abschließbarem Griff, abschließbare Querriegel- / Teleskopstangen, rundumlaufende Pilzkopfbeschläge oder Tür-Zusatzschlösser.

Weitere Informationen zur Sicherung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung erhalten Sie auch, kostenlos und neutral, bei den örtlichen Vorbeugungsdienststellen der Polizei. Diese informieren Sie auch über Hersteller von geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten und Unternehmen, die Sicherungstechnik fachgerecht einbauen können.
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